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Über das Arbeitszeitrecht werden Anordnungen über die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern getroffen. Die Bestimmungen zum Arbeitszeitrecht sind im Arbeitszeitgesetz zu finden. Sie sollen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung dienen, Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessern und schützen zugunsten der Arbeitnehmer die staatlich anerkannten Feiertage ebenso wie den Sonntag.
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Wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Arbeit einen Schaden verursacht, stellt sich die Frage nach der Arbeitnehmerhaftung. Ein Schaden kann durch den Arbeitnehmer sowohl dem Arbeitgeber als Person, dem Vermögen des Unternehmens, einem Arbeitskollegen oder einem Dritten zugefügt worden sein. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat jeder Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.
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Alle Vorschriften die Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers vor den Gefahren, die von der eingesetzten Technik am Arbeitsplatz ausgehen schützen sollen, sind im Arbeitsschutz erfasst. Es werden zwei Arten von Schutzvorschriften unterschieden. Auf der einen Seite die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes mit den konkretisierenden Verordnungen und andererseits die Vorschriften der Berufgenossenschaften über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu beobachten haben.
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Besondere Schutzrechte für Arbeitnehmer sind kein eigenständiges Rechtsgebiet. Schutzvorschriften zu Gunsten der Arbeitnehmer sind in vielen Bereichen zu finden. Gesetzliche Regelungen in denen besondere Schutzrechte beinhaltet sind und die den Schutz der Arbeitnehmer bezwecken, sind Vorschriften über den Arbeitszeitschutz, die Urlaubsgewährung, die Entgeltfortzahlung und die Kündigungsschutzvorschriften.
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Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Laut § 630 BGB, hat der Arbeitgeber auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers, ein Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Bei Auszubildenden ist der Arbeitgeber sogar zur unaufgeforderten Zeugniserteilung verpflichtet.
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